Allgemeine Geschäftsbedingungen - Deutschland

Informationsblatt gemäß § 651w Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 251 § 2 Satz 1 Nr. 2a) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gemäß Klausel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrag über die Erbringung unserer Hoteldienstleistungen für Sie zu den im Vertragsvorschlag genannten Terminen. Der Vertragsvorschlag wird zu einem rechtsverbindlichen Vertrag, wenn er von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Der Vertragsvorschlag kann ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte übertragen werden und wir behalten uns das Recht vor, Preise und Bedingungen im Falle einer Übertragung zu ändern

2. Begriffsbestimmungen

„Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung über Hoteldienstleistungen, die zwischen Ihnen und uns durch Ihre rechtzeitige und schriftliche Annahme unseres Vertragsvorschlags geschlossen wird.
„Sie“ bezeichnet die Partei, an die der Vertragsvorschlag gerichtet ist.
„Wir, unser, wir“ bezieht sich auf das HOTEL.
„Vertragsvorschlag“ bezeichnet den schriftlichen Vorschlag für Hoteldienstleistungen für Ihre Veranstaltung und kann die Vermietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Speisen und Getränke, Übernachtungsmöglichkeiten und andere Dienstleistungen umfassen.
Unter „Veranstaltung“ versteht man einen oder mehrere im Vertragsvorschlag genannte aufeinanderfolgende Tage, an denen Sie beabsichtigen, eine definierte Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck in unseren Räumlichkeiten zu versammeln.
„Hotelleistungen“ bedeutet die Leistungen, die von uns für Ihre Veranstaltung gemäß den Angaben in dem Vertragsangebot offeriert und von Ihnen anhand Ihrer rechtzeitigen Gegenzeichnung des Vertragsangebotes angenommen werden (wozu unter anderem die Unterbringung in Gästezimmern, die Anmietung von Meeting- und Veranstaltungsräumen, die Ausstattung, Speisen und Getränke und Sonstiges zählen).

Veranstaltungseinrichtungen

Wir stellen Ihnen die im Vertragsvorschlag angegebenen Einrichtungen sowie den dazugehörigen Raum und die Ausrüstung zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, die gebuchten Leistungen im Falle einer Änderung der tatsächlichen Umstände zu ändern. Dies schließt eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl, die eine Veranstaltung besucht, ein technisches Problem in den Einrichtungen oder Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken ein, ohne darauf beschränkt zu sein.

Sie können uns auffordern, in Ihrem Namen technische und andere Geräte von Dritten zu beschaffen, und Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung keine eigenen technischen Geräte installieren und verwenden. Wir können Ihnen die Stromkosten infolge der Nutzung solcher Anlagen in Rechnung stellen, und es kann ebenfalls eine Zahlung in Verbindung mit der Anschlussgebühr für die Nutzung der IT-Anlagen erhoben werden.

Die Installation und Nutzung nicht-technischer Anlagen und die Anbringung von Dekorationen an den Wänden und Decken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Die Aufbewahrung Ihrer eigenen Ausrüstung oder der Ausrüstung Dritter erfolgt in unseren Einrichtungen auf Ihr alleiniges Risiko. Wir haften nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Geräte, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachte Geräte müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Wir sind berechtigt, hierfür ein amtliches Zertifikat zu verlangen.

Nach Ihrer Veranstaltung müssen Sie sämtliche Geräte unverzüglich entfernen. Für die Entsorgung von Verpackungsmaterial und Abfällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verantwortlich.

Änderungen der Teilnehmerzahl sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte sich die Zahl erhöhen, werden wir unser Bestes tun, um die zusätzlichen Delegierten auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit unterzubringen.

Delegiertenpakete sind täglich von 7.00 bis 20.00 Uhr erhältlich. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Ihre Veranstaltung außerhalb dieser Zeiten beginnt oder endet. Sondervereinbarungen werden ebenfalls gesondert berechnet.

Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen keine Speisen und Getränke zum Verzehr in das Hotel oder auf das Gelände mitgebracht werden.

Ihre Nutzung unserer Einrichtungen und unserer Hotelleistungen muss dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den landesweiten und örtlichen Gesetzen und Vorschriften mit allen anwendbaren Protokollen, Richtlinien und Maßnahmen entsprechen. Diese sind auf Anfrage verfügbar.

Alle Bewirtungsleistungen (beispielsweise die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Bar) müssen vor dem Datum der Veranstaltung bestätigt und genehmigt werden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Sie für die Einholung entsprechender Genehmigungen und Lizenzen und die Zahlung der entsprechenden Gebühren verantwortlich (z. B. Lizenzgebühren für die Nutzung von Musikrechten, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung von Künstlern und anderes).

4. Gästezimmer

Wir stellen Ihnen Gästezimmer gemäß den Angaben im Vertragsangebot zur Verfügung.

Der Check-in erfolgt ab 15:00 Uhr am Anreisetag. Der Check-out erfolgt am Abreisetag um 12:00 Uhr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart wurde. Im Falle eines späten Check-outs fällt möglicherweise ein Aufpreis an, der der Verfügbarkeit am Abreisetag unterliegt. Sollte ein Delegierter vor dem vereinbarten Abreisetermin abreisen, können Stornogebühren anfallen.

Jede Änderung der Anzahl der Teilnehmer und der benötigten Gästezimmer muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Sollte sich die Zahl erhöhen, werden wir unser Bestes tun, um die zusätzlichen Delegierten auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit unterzubringen.

Sollten wir die von uns bestätigten Gästezimmer nicht zur Verfügung stellen können, werden wir Sie schnellstmöglich benachrichtigen. Eine alternative Unterbringung erfolgt dann auf unsere Kosten im nächstgelegenen vergleichbaren Hotel. Wir übernehmen auch die Kosten für ein Telefongespräch und einen täglichen Hin- und Rücktransport zwischen dem anderen Hotel und uns.

5. Stornierungen

Sie können teilweise oder vollständig von der Vereinbarung zurücktreten. Dies unterliegt den folgenden Stornierungsbedingungen:


Fristen vor Beginn der geplanten Veranstaltung bzw. geplanten Anreise (in Tagen vor vertraglich vereinbarter Anreise) HOTELUNTERKUNFT/DELEGIERTE Prozentbereich, der kostenfrei stornierbar ist
1 - 15 16 - 40 41 - 75 76 - 150 150 - 250 +251
Bis 1 1 Zimmer oder Teilnehmer 2 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer 3 Zimmer oder Teilnehmer
Bis 7 10 % 10 % 5 % 0% 0% 0%
Bis zu 14 40 % 25 % 10 % 5 % 0% 0%
Bis zu 28 100% 40 % 25 % 10 % 5 % 0%
Bis 42 - 100% 40 % 25 % 10 % 5 %
Bis zu 60 - - 100 % 40 % 25 % 10 %
Bis zu 90 - - - 100 % 40 % 25 %
Bis zu 120 - - - - 100 % 40 %
Bis zu 180 - - - - - 100%

Sofern vereinbart wurde, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei kündigen können, sind wir auch berechtigt, den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber zu kündigen.

Reduzierung der Buchung
Alle Reduzierungen basieren auf dem zuletzt bestätigten Buchungswert. Im Falle einer Reduzierung der Teilnehmerzahl und/oder Räume wird jeder der oben genannten Zeitrahmen als Block behandelt, der nur einmal angewendet werden kann. Der erste Reduzierungsprozentsatz basiert auf der vertraglich vereinbarten Anzahl an Teilnehmern/Räumen, bei weiteren Reduzierungen wird der Prozentsatz auf die reduzierte Anzahl an Teilnehmern/Räumen angewendet.

Drittanbieter
In Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die von Drittanbietern für Ihre Buchung bereitgestellt werden, können die Stornierungsbedingungen variieren und unterliegen nicht den Stornierungsbedingungen der Radisson Hotel Group.

Nichtanreise und späte Stornierung
Jede Stornierung von Gästezimmern/Delegierten, die über die oben genannten Prozentsätze hinausgeht, sowie Nichterscheinen berechtigen uns zur Zahlung eines Entschädigungsbetrags in Höhe des vertraglich vereinbarten Wertes gemäß den länderspezifischen Vorschriften.
Jegliche Änderungen dieser Vereinbarung müssen von beiden Parteien schriftlich festgelegt werden. Sofern vereinbart wurde, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei kündigen können, sind wir auch berechtigt, den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber zu kündigen.

6. Preise

Die Preise werden in EURO angeboten und beinhalten die geltenden Steuern und Servicegebühren. Die Preise unterliegen angemessenen Erhöhungen durch uns, falls unerwartete Erhöhungen von Steuern, Kosten für Waren oder Angebotseinschränkungen anfallen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, und wenn der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch Sie und dem Anfangsdatum der Veranstaltung nicht weniger als achtzehn (18) Monate beträgt.

Wenn Sie die vertraglich vereinbarten Hotelleistungen um mehr als 30 % stornieren, sind wir berechtigt, die im Vertragsangebot genannten Preise angemessen zu erhöhen, unabhängig von etwaigen Stornogebühren.

7. Anzahlung

Falls eine Anzahlung verlangt wurde, muss diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ihrer Unterzeichnung des Vertragsvorschlags bezahlt werden. Vor Ihrer Veranstaltung können zusätzliche Anzahlungen erforderlich sein.

Wenn Sie die Anzahlung nicht leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anzahlung geltenden Stornogebühren zu verlangen.

Sofern von den Delegierten verlangt wird, dass sie die Übernachtungskosten und die täglichen Gebühren für die Delegiertenpakete individuell begleichen, sind wir berechtigt, vom Delegierten eine Kaution in Form einer Kreditkartengarantie oder Ähnlichem zu verlangen. Falls Sie einen Finanzierungsplan beantragen, müssen Sie den ausgefüllten Finanzierungsantrag einundzwanzig (21) Tage vor dem Anfangsdatum der Veranstaltung einreichen.

8. Zahlung

Sie sind verpflichtet, alle im Vertragsangebot aufgeführten Gebühren und Entgelte für Hoteldienstleistungen zu zahlen. Alle zusätzlichen Kosten, die den Delegierten oder Ihnen während der Veranstaltung entstehen, sind bei der Abreise zu bezahlen. Wird von uns ein Kredit gewährt und vereinbart, muss die vollständige Begleichung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Für verspätete Zahlungen können wir Zinsen in Höhe von (1½ %) pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstzinssatz berechnen, falls dieser niedriger ist.
Soweit eine individuelle Zahlung durch die Delegierten vereinbart ist, werden Sie die Delegierten hierüber ordnungsgemäß informieren. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar für die fällige Begleichung von Gebühren für Gästezimmer und für tägliche Teilnehmerangebote auf Einzelbasis; diese werden bei Abreise fällig.

9. Kündigungsrechte des Hotels

Wir sind berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Ankündigung an Sie zu kündigen, falls (i) Umstände außerhalb unserer Kontrolle es unmöglich machen, Ihnen die vereinbarten Serviceleistungen des Hotels bereitzustellen und unsere vertraglichen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) falls wir Gründe haben anzunehmen, dass Sie irreführende oder falsche Aussagen über den Zweck der Veranstaltung und Ihre Nutzung unserer Einrichtungen gemacht haben und falls die Serviceleistungen des Hotels den normalen Betrieb oder unseren Ruf schädigen oder gefährden können; und (iii) falls gegen Sie ein Konkursverfahren oder Abwicklungsverfahren eingeleitet wurde oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren hinsichtlich Ihrer Vermögenswerte vorliegt. Wir sind nicht verpflichtet, Sie für Verluste oder Schäden zu entschädigen, die infolge unserer Kündigung der Vereinbarung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.

10. Keine Übertragung

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist es Ihnen nicht gestattet, die Vereinbarung abzutreten oder zu übertragen oder die vertraglich vereinbarten Einrichtungen an Dritte, einschließlich eines mit Ihnen verbundenen Konzernunternehmens, zu untervermieten, zu lizenzieren oder anderweitig zur Nutzung zu überlassen.

11. Haftung.

Wir sind lediglich Ihnen bzw. Ihren Teilnehmern gegenüber für Verluste oder Schäden haftbar, die durch unsere grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, außer wenn eine gesetzlich zwingende Haftung vorgeschrieben ist. Gegen uns geltend gemachte Ansprüche bestehen nur, wenn sie uns unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Möglichkeit eines Verlusts oder Schadens, spätestens jedoch (1) Jahr nach dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, mitgeteilt werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperverletzung oder Tod.

Sie sind haftbar für Verluste und Schäden an unserem Gebäude und der Ausstattung, unserem Personal, anderen Gästen oder unserem Markensystem oder für jegliche sonstige Schäden, falls diese durch Sie oder einen Teilnehmer oder Dritte, die an der Veranstaltung beteiligt sind, oder als Ergebnis der Nichtbeachtung der Bedingungen des Vertragsangebots und/oder dieser AGB verursacht wurden. Sie übernehmen die Haftung für alle angemessenen Kosten für Dienstleistungen, die Ihnen oder einem an der Veranstaltung beteiligten Delegierten oder Dritten über das vereinbarte Maß hinaus erbracht werden, wenn diese Kosten aus der Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Protokolle, Richtlinien und Maßnahmen resultieren. Wir können einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung verlangen, die die Veranstaltung abdeckt, um uns vor der Nichterfüllung Ihrer Haftung zu schützen. Sie stellen uns und unsere Tochtergesellschaften, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von jeglichen Forderungen, Klagen, Prozessen, Untersuchungen, Strafen und Gebühren jeglicher Art frei, die aus Ihrer Verletzung des Vertragsangebots, dieser AGB und der geltenden Gesetze und Vorschriften entstehen.

Radisson übernimmt keine direkten oder Folgerisiken oder Haftung im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen des Drittanbieters von COVID-19-Geschwindigkeitstests. Der Kunde stellt Radisson von allen diesbezüglichen Ansprüchen von Gästen frei, die das Hotel im Rahmen der Reservierung des Kunden besuchen.

12. Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem sich das Hotel befindet. Alle Streitigkeiten, Konflikte und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden zwischen uns gütlich beigelegt. Sollte es uns nicht gelingen, eine gütliche Einigung zu erzielen, ist die Klage dem für den Sitz des Hotels zuständigen Gericht vorzulegen.

Umgekehrt werden Dispute nicht außergerichtlich durch eine private Verbraucher-Schiedsstelle geregelt. Die Teilnahme an einer derartigen Beilegung des Disputs wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt

Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltungsbuchung komplett oder teilweise zu stornieren, auszusetzen oder anderweitig abzuändern, falls höhere Gewalt vorliegt; dazu gehören unter anderem Krieg, Aufstand, Feuer, Naturkatastrophe, Streik, Verordnungen und Empfehlungen der Regierungs- und Gesundheitsbehörden und -organisationen, Terrorismus, Epidemien, Bürgerunruhen und sonstige Gründe außerhalb der Kontrolle des Hotels. Der Kunde akzeptiert solche Änderungen der Veranstaltungsbuchung, hat keinen Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung und wird im Falle einer Stornierung in angemessener Weise an der Neuplanung der Veranstaltung mitwirken.

Sollten der Kunde oder das Hotel aufgrund von Richtlinien bezüglich Reisen und Empfehlungen zu Abstandsregeln durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder ähnliche Institutionen die Veranstaltung nicht durchführen können, behalten sich der Kunde und/oder das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung zu vertagen und zu gleichem oder größerem Wert an einem anderen Datum innerhalb der folgenden 12 Monate ab dem ursprünglichen Datum der Buchung durchzuführen, ohne dass hierfür Gebühren anfallen. Falls die Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben wurde, das von dem des ursprünglichen Vertrags abweicht, gelten die Stornierungsrichtlinien des Vertrages für das ursprüngliche Datum.

14. Richtlinien zu Pauschalreiseverträgen

Im Falle der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen zu Ihrer Reise bei uns haften wir nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dienstanbieter.

NUR EU:
Im Falle der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise bei uns können Sie nach der Auswahl und Bezahlung einer Reiseleistung die geltenden Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 für allgemeine Reisen NICHT ausüben.

Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen im Rahmen desselben Besuchs in unserem Unternehmen oder bei demselben Ansprechpartner werden diese Reiseleistungen jedoch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Für diesen Fall verfügen wir über die nach EU-Recht vorgeschriebenen Garantien zur Erstattung Ihrer Zahlungen an uns für Leistungen, die aufgrund unserer Insolvenz nicht erbracht wurden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Insolvenz des jeweiligen Leistungsträgers keine Rückerstattung erfolgt.

Weitere Informationen zum Insolvenzschutz:
Wir haben eine Insolvenzschutz-Police bei [Institution, die die Insolvenzschutz-Police anbietet, z. B. ein Gewährleistungs-Fond oder ein Versicherungsunternehmen] abgeschlossen.
Passagiere können sich an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde (Kontaktdaten, einschließlich Name, geografische Adresse, E-Mail und Telefonnummer) wenden, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund unserer Insolvenz verweigert werden.

Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als uns, die trotz der Insolvenz unseres Unternehmens erfüllt werden können. Die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302) finden Sie hier: http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende juristische Personen:

Radisson Hotels Deutschland GmbH
Am Silberpalais 1, D - 47057 Duisburg, Deutschland
HRB 25136 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE160004159
CEO: Andreas Fondell, Philippe de Roose, Eva-Maria Erauw, Rafael Sueiro Pombo, Yilmaz Yildirimlar

Tochtergesellschaften:

Radisson Blu Hotel, Berlin
HRB 25105 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE214725941
Radisson Blu Hotel, Cologne
HRB 25109 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE214725933
Radisson Düsseldorf Media Harbour Hotel GmbH
HRB 25113 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE238022767
Radisson Hotel Karlsruhe GmbH
HRB 25133 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE230141261
Park Inn by Radisson Frankfurt-Airport GmbH
HRB 22261 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE270387595
Radisson Hotel Frankfurt am Main GmbH
HRB 25115 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE219019091
Radisson Hotel Hannover GmbH
HRB 25136 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE160004159
Radisson Hotel Hamburg Airport GmbH
HRB 25104 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE177993788
Park Inn by Radisson Nürnberg GmbH
HRB 20572 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE264226819
Park Inn by Radisson Hotel Stuttgart GmbH
HRB 22270 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE270387600
Radisson Hotel Wiesbaden GmbH
HRB 25126 Amtsgericht Duisburg, UST-ID DE214725950